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Die Mutter-Kind-Kur

on 15 Mai, 2014 | 0 Comment
Ernährung&Gesundheit Gesundheit & Vorsorge

Was ist eine Mutter-Kind-Kur? 

© drubig-photo - Fotolia.com

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Eine Mutter-Kind-Kur ist eine durch die Krankenkasse finanzierte stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahme, die grundsätzlich jeder Mutter bzw. jedem Vater zusteht. Die Voraussetzung ist, dass der Elternteil aufgrund seiner körperlichen oder seelischen Verfassung einer solchen Kur bedarf. Dabei ist es egal, ob eine Erkrankung besteht, die behandelt oder gelindert werden soll, oder eine Verschlechterung des Zustandes aufgrund von Mehrfachbelastung droht. Das Ziel ist, den allgemeinen Gesundheits- und Befindlichkeitszustand zu verbessern. Dies ist durch eine Mutter-Kind-Kur bewiesenermaßen meist nicht nur kurzfristig, sondern auf Dauer möglich. 

Behandlungsbedürftigkeit muss vorliegen

Für die Beantragung ist ein befürwortendes Attest vom Hausarzt erforderlich. Je ausführlicher die Befürwortung ausfällt, desto größer sind die Chancen auf Genehmigung. Zusätzlich kann vom Antragsteller eine sogenannte Selbstauskunft ausgefüllt werden. Sofern vorhandene Kinder während der Dauer der Kur nicht anderweitig im Haushalt betreut werden können, dürfen diese den Elternteil während der Kur begleiten. Eine andere Indikation ist eine eigene Behandlungsbedürftigkeit beim Kind. Die gesetzlichen Vorschriften für eine Mutter-Kind-Kur finden sich im § 41 des Sozialgesetzes, Fünftes Buch. 

Antragstellung und Genehmigung

Beantragt wird eine Mutter-Kind-Kur bei der jeweiligen Krankenkasse, die dafür spezielle Anträge bereithält. Privatversicherte sollten im Kleingedruckten ihres gültigen Vertrages nachsehen, ob die Kosten für eine Kur übernommen werden. In den meisten Fällen muss hierfür eine Zusatzvereinbarung getroffen worden sein. Wurde eine Mutter-Kind-Kur offiziell genehmigt, so kann unter den dafür zugelassenen Kliniken die geeignete ausgewählt werden. Bei einer Ablehnung ist ein Widerspruch bei der Kasse möglich. Antragsteller können sich bei diversen Beratungsstellen rund um das Thema Mutter-Kind-Kur beraten lassen, z. B. beim Müttergenesungswerk. Generell kann eine Kur alle vier Jahre beantragt werden. 

Dauer und Kosten einer Mutter-Kind-Kur

Die Dauer einer Mutter-Kind-Kur beträgt generell drei Wochen, eine Verlängerung ist im Einzelfall möglich. Für den Kuraufenthalt müssen beim Arbeitgeber keine Urlaubstage genommen werden. Auch darf dieser die kurbedingte Abwesenheit nicht verweigern. Die Kosten für die Kur selbst (Unterkunft, Verpflegung, Behandlung und Kinderbetreuung) werden von den Krankenkassen übernommen, wobei die Zuzahlung für den Elternteil jeweils 10 Euro pro Kalendertag beträgt. Kinder sind von der gesetzlichen Zuzahlung ausgeschlossen. Die Anreise ist selbst zu finanzieren. Jedoch ist ein Zuschuss möglich, sofern das Geld dafür vom Antragsteller nicht aufgebracht werden kann.

Tags: Mutter-Kind-Kur

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